An der Gemeindeversammlung üben die Stimmberechtigten ihre Rechte aus. Sie findet in der Regel zweimal pro Jahr statt. Im Frühling zur Genehmigung der Rechnung und im Herbst zum Budget-Beschluss. Sie kann auch öfter durchgeführt werden, wenn die Geschäfte dies erforderlich machen oder 1/5 der Stimmberechtigten dies verlangen.
Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten ihre Einladung mindestens 10 Tage vor der Versammlung direkt in den Briefkasten zugestellt. Die Termine können jeweils auch der Jahresplanung entnommen werden. Die Befugnisse der Gemeindeversammlung regelt das Gemeindegesetz. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, eine An- oder Abmeldung ist nicht notwendig.
Die öffentlichen Unterlagen zu den vergangenen Gemeindeversammlungen finden Sie im Archiv. Ältere Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Bevorstehende Gemeindeversammlungen: