Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Wittinsburg
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angespannten Versorgungslage ruft der
Gemeinderat Wittinsburg die Bevölkerung dazu auf, den Trinkwasserverbrauch bis auf Weiteres auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung insbesondere, folgende Massnahmen freiwillig umzusetzen:
• Auf das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser sowie das Füllen von Swimmingpools
und Planschbecken ist zu verzichten.
• Auf das Bewässern von Grünflächen / Rasenflächen ist zu verzichten.
Für die Gartenbewässerung soll gesammeltes Regenwasser verwendet werden.
• Den Wasserverbrauch im Alltag bewusst zu reduzieren und auf alle nicht zwingend
notwendigen Wasseranwendungen zu verzichten.
Auch die Gemeinde Wittinsburg leistet ihren Beitrag und setzt folgende Sparmassnahmen um:
• Die öffentlichen Brunnen sind bereits abgestellt.
• Der Wasserverbrauch bei gemeindeeigenen Anlagen wird, wo möglich, reduziert.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Jede eingesparte Wassermenge trägt dazu bei, die
wertvolle Ressource Trinkwasser zu schonen und die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung sicherzustellen.
Kantonale Massnahmen zur Trockenheit
Im Kantonsgebiet gilt seit Längerem die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügte der Kantonale Führungsstab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.
• Es ist verboten, im Freien Feuer zu machen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
• Es besteht ein Feuerwerksverbot.
• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
• Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern
und Wiesen.
• Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer
wegzuwerfen.
• Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot.
• Es gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz von Sissach
(ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
• Es gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für drei definierte Abschnitte der Birs von Arlesheim bis zur Mündung in den Rhein.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung herzlich für ihr Verständnis und ihre Unterstützung beim verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser und den Massnahmen infolge Trockenheit.
Gemeinderat Wittinsburg