Mitteilung vom
Fahrzeuge, die länger als 24 Stunden auf dem Chamberplatz parkiert werden, müssen der Gemeinde gemeldet werden. Der Chamberplatz darf nicht als Dauer-Parklösung genutzt werden. Fahrzeuge, die nicht eingelöst sind, dürfen nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden.
Wir bedanken uns für Ihre Kenntnisnahme.